Rezepte & Verordnungen

Rezepte & Verordnungen

Rezepte, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ausschreiben von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen kann und höchstens einen Tag zurückdatiert werden darf.
Rezepterneuerungen bei Dauerbehandlungen können telef. vorbestellt werden , um die Wartezeit bei persönlicher Abholung während der Sprechzeiten zu verkürzen. Die Unterschrift erfolgt dann rasch nach Ihrem Eintreffen, um die Verordnung abzuholen. Dasselbe gilt für Überweisungen u.ä.m.

Verordnungen von Massagen und Krankengymnastik etc. können nur nach entsprechender Untersuchung und nicht über dritte Personen an der Anmeldung erfolgen.

Versichertenkarte:
Wir benötigen zu Beginn der Behandlung im neuen Quartal die Versichertenkarte.
Quartalsanfang sind der 1. Januar, 1.April, 1. Juli und der 1. Oktober.